Mit der DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen” (Mai 2004) steht ein sehr effektives Planungsinstrument für die akustische Bemessung und Gestaltung von Räumen mit verschiedenen Nutzungszwecken zur Verfügung – sowohl bei Neu- und Umbauten als auch bei der Sanierung bestehender Räume.
Die DIN 18041: 2004 - 05 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen unterscheidet Räume der Gruppe A und B.
Die anzustrebenden Sollwerte der Nachhallzeit bei mittleren Frequenzen können in Abhängigkeit von Nutzung und effektivem Raumvolumen (30 - 5000 m³, Sporthallen ohne Publikum bis 8500 m³ ) der Abb. 1 entnommen werden. Die Sollwertkurven für Musik, Sprache und Unterricht gelten für den besetzten Zustand.
Bei Mehrzwecknutzung ist die Wertigkeit der Hauptnutzung zu berücksichtigen und entsprechende Zwischenwerte innerhalb den Sollkurven zu bestimmen. Die Abb. 2 und 3 zeigen die anzustrebende Frequenzabhängigkeit der Nachhallzeiten für Sprache und Musik. Die Richtwerte außerhalb des Frequenzbereiches von 100 bis 5000 Hz sind gestrichelt dargestellt.
TSoll = 0,45 lg V + 0,07 (Unterrichtsraum mit aktivem Musizieren und Gesang, Rats- und Festsäle für Musikdarbietungen)
TSoll = 0,37 lg V - 0,14 (Gerichts- und Ratssäle, Gemeindesäle, Musikproberaum in Musikschulen, Sport- und Schwimmhallen mit Publikum)
TSoll = 0,32 lg V - 0,17 (Unterrichts- und Seminarräume, Gruppenräume in Kinder und Seniorentagesstätten, Konferenz- und Tagungsräume)
TSoll = 1,27 lg V - 2,49 für 2000 m³ ≤ V ≤ 8500 m³ (normale Nutzung und/oder einzügiger Unterrichtsbetrieb)
TSoll = 0,95 lg V - 1,74 für 2000 m³ ≤ V ≤ 8500 m³ (mehrzügiger Unterrichtsbetrieb)
TSoll = Sollwerte der Nachhallzeiten in s V = Gesamtes Raumvolumen in m³